Kundenservice

ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN CHLADÍRENSKÝ SERVIS JEDLIÈKA s.r.o. für die Lieferungen der Klimaanlagen

ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN

Für die Lieferungen der Klimaanlagen

Lieferant

1) Die Preise des zu beistellenden Materials werden durch die momentan geltende Preisliste der Lieferfirma bestimmt.
2) Die aufgeführten Preise beinhalten keine Transport- und Verpackungskosten, falls in dem geschlossenen Werksvertrag oder in der schriftlichen Bestellung nicht anders vereinbart wurde. Die zusätzlichen Kosten werden anhand des geltenden Stundensatzes oder der Preisliste des Lieferanten verrechnet.
3) Der Lieferant verpflichtet sich, dem Besteller die Spedition zu sichern und das Material an die vom Besteller angegebene Adresse zu liefern. Die Transportkosten werden seitens des Bestellers gedeckt, falls nicht anders vereinbart.
4) Der Lieferant empfängt die Bestellungen ausschließlich schriftlich. Die Bestellung muss folgende Angaben beinhalten:
- Bezeichnung der Firma, Firmensitz, Handelsregister-Nummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Telefonnummer, die für die Verhandlung verantwortliche Person,
- Name und Beschreibung des zu bestellenden Materials,
- Auftragsnummer
5) Der Lieferant verpflichtet sich, für 24 Monate seit dem Verkaufsdatum die notwendigen originellen Ersatzteile kostenlos anzuliefern. Diese Verpflichtung bezieht sich nicht auf Filter, Kühlmittel, Filterdehydratationsanlage und gebräuchliches Regiematerial. Die übrigen Kosten bezüglich einer potentiellen Garantiereparatur (Arbeit, Transport, usw.) deckt der Auftraggeber, dem ein Rabatt bei dem Verkauf geleistet wurde, auf seine Kosten. Falls der Auftraggeber den Anspruch auf die Lieferung des Ersatzteiles im Rahmen der Garantiereparatur erhebt, ist es nötig, die Rechnungsnummer und die Fabriknummer der inneren und äußeren Einheit anzugeben. Gleichzeitig gibt der Auftraggeber die Adresse der Installation der Klimaanlage an.
6) Der Lieferant fertigt aufgrund der erhaltenen schriftlichen Bestellung den Steuerbeleg aus, auf dem alle die gehörenden Angelegenheiten gemäß geltenden Gesetzes beinhaltet werden müssen.
Die Fälligkeit der durch den Lieferanten ausgefertigten Rechnungen wird auf 14 Tagen seit dem Auslagerungsdatum gesetzt, falls nicht anders vereinbart wurde.
7) Im Fall der Rückgabe des Steuerbeleges muss der Besteller ein Begleitschreiben beilegen, in dem der Grund der Rückgabe des Steuerbeleges erklärt wird.
8) Der Lieferant verpflichtet sich, den Auftraggeber alle nötigen Unterlagen, Erklärungen, Sicherheitsakten usw. umgehend zu belegen.

Auftraggeber

1) Der Auftraggeber bestellt die Ware bei dem Lieferanten auf schriftliche Weise gemäß der aktuellen Preisliste der Lieferfirma.
2) Der Auftraggeber sendet die Bestellungen ausschließlich schriftlich zu. Die Bestellung muss folgende Angaben beinhalten:
- Bezeichnung der Firma, Firmensitz, Handelsregister-Nummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Telefonnummer, die für die Verhandlung verantwortliche Person,
- Name und Beschreibung des zu bestellenden Materials
- Auftragsnummer
3) Der Auftraggeber kontrolliert bei der Warenannahme von der Spedition das unbeschädigte Material und bestätigt die richtige und fehlerfreie Lieferung durch seine Unterschrift, die mit der schriftlichen Bestellung übereinstimmt.
4) Die Beseitigung des Verpackungsmaterials deckt der Auftraggeber auf seine Kosten.
5) Der Auftraggeber bestimmt durch Unterschrift des Lieferbeleges oder des Beleges der Speditionsfirma die richtige und fehlerfreie Aufnahme des Materials und ist deshalb verpflichtet, den durch den Lieferanten ausgestellten Steuerbeleg im angegebenen Termin zu bezahlen.
Falls der Lieferant die Bezahlung nicht rechtzeitig erhält, ist er dazu berechtigt, eine Geldstrafe in der Höhe von 0,05% des Preises für das angelieferte Material aufzufordern.
6) Der Auftraggeber führt die Montage der durch den Lieferanten zugestellten Technologie durch eine qualifizierte Fachfirma aus, ausgenommen der Auftraggeber ist selber die qualifizierte Fachfirma, und wird den Lieferanten über die Installation benachrichtigen.
Die Montagefirma muss in Montagen der Kühltechnologien qualifiziert sein und muss das Montage- und Technologieverfahren der Kühltechnologie einhalten.
7) Reklamation des angelieferten Materials – siehe die Reklamationsbedingungen des Lieferanten.
Der Auftraggeber füllt auf lesbare Weise das „Reklamationsprotokoll“ aus (das Formular kann unter www.chsjedlicka.cz gefunden werden) und sendet das Protokoll zusammen mit dem fehlehaften Teil an den Lieferanten zur Überprüfung. Der Auftraggeber muss gleichzeitig eine Rechnungskopie senden, die beweist, wann das reklamierte Teil von dem Lieferanten gekauft wurde.

zakaznicky-servis/protokol-reklamacni-chsj.pdf [30.1kB]