ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN
Für die Lieferungen der Ersatzteile
Lieferant
1) Die Preise des zu beistellenden Materials sind durch die momentan geltende Preisliste der Lieferfirma bestimmt.
2) Die aufgeführten Preise beinhalten keine Transport- und Verpackungskosten, falls im Werksvertrag oder in der schriftlichen Bestellung nicht anders angegeben wird. Die zusätzlichen Kosten werden anhand des geltenden Stundensatzes oder der Preisliste des Lieferanten verrechnet.
3) Der Lieferant verpflichtet sich, dem Besteller die Spedition zu sichern und das Material an die vom Besteller angegebene Adresse zu liefern. Die Transportkosten werden seitens des Bestellers gedeckt, falls nicht anders vereinbart wurde.
4) Der Lieferant empfängt die Bestellungen ausschließlich schriftlich. Die Bestellung muss folgende Angaben beinhalten:
Bezeichnung der Firma, Firmensitz, Handelsregister-Nummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Telefonnummer, die für die Verhandlung verantwortliche Person,
Name und Beschreibung des zu bestellenden Materials,
Auftragsnummer
5) Die Gewährleistung für das Material hat der Lieferant auf 12 Monate seit dem Auslagerungsdatum gesetzt.
6) Mängelrüge des beigestellten Materials – siehe die Mängelrügeordnung.
7) Der Lieferant fertigt aufgrund der erhaltenen schriftlichen Bestellung den Steuerbeleg aus, auf dem alle die gehörenden Angelegenheiten gemäß dem geltenden Gesetz beinhaltet werden müssen.
Die Fälligkeit der durch den Lieferanten ausgefertigten Rechnungen wird auf 14 Tagen seit dem Auslagerungsdatum gesetzt, falls nicht anders vereinbart wurde.
8) Im Fall der Rückgabe des Steuerbeleges muss der Besteller ein Begleitschreiben beilegen, in dem der Grund der Rückgabe des Steuerbeleges erklärt wird.
9) Der Lieferant verpflichtet sich, dem Besteller all die nötigen Unterlagen, Erklärungen, Sicherheitsakten usw. umgehend zu belegen.
Auftraggeber
1) Der Auftraggeber bestellt die Ware bei dem Lieferanten auf schriftliche Weise gemäß der aktuellen Preisliste der Lieferfirma.
2) Der Auftraggeber sendet die Bestellungen ausschließlich schriftlich zu. Die Bestellung muss folgende Angaben beinhalten:
Bezeichnung der Firma, Firmensitz, Handelsregister-Nummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Telefonnummer, die für die Verhandlung verantwortliche Person,
Name und Beschreibung des zu bestellenden Materials,
Auftragsnummer
3) Der Auftraggeber kontrolliert bei der Warenannahme von der Spedition das unbeschädigte Material und bestätigt die richtige und fehlerfreie Lieferung durch seine Unterschrift, die mit der schriftlichen Bestellung übereinstimmt. 4)Likvidaci obalového materiálu si zajišuje objednavatel na své náklady sám.
4) Die Beseitigung des Verpackungsmaterials deckt der Auftraggeber auf seine Kosten.
5) Der Auftraggeber bestimmt durch seine Unterschrift die richtige und fehlerfreie Aufnahme des Materials und ist deshalb verpflichtet, den durch den Lieferanten ausgestellten Steuerbeleg im angegebenen Termin zu bezahlen.
Falls der Lieferant die Bezahlung nicht rechtzeitig erhält, ist er dazu berechtigt, eine Geldstrafe in der Höhe von 0,05% des Preises für das angelieferte Material aufzufordern.
6) Der Auftraggeber führt die Montage der durch den Lieferanten zugestellten Technologie durch eine qualifizierte Fachfirma aus, ausgenommen der Auftraggeber ist selber die qualifizierte Fachfirma, und wird den Lieferanten über die Installation benachrichtigen.
Die Montagefirma muss qualifiziert sein und muss das Montage- und Technologieverfahren der Kühltechnologie einhalten.
REKLAMATIONSBEDINGUNGEN
CHLADÍRESKÝ SERVIS JEDLIÈKA s.r.o.
für die Lieferungen der Ersatzteile
Folgende Mängelrügeordnung des CHLADÍRESKÝ SERVIS JEDLIÈKA s.r.o. ist ein Bestandteil der Allgemeinen Lieferbedingungen und der Auftraggeber ist verpflichtet, sich nach dem unten angeführten spezifischen Verfahren zu halten, falls im Werksvertrag oder in der Bestellung nicht anders vereinbart.
Gewährleistung:
Für die angelieferte Ware werden 12 Monate seit dem Auslagerungsdatum gewährt.
Die Gewährleistung bezieht sich auf die gekaufte oder durch den Lieferanten angelieferte Ware auf dem Gebiet der Tschechischen Republik.
Die angelieferte Einrichtung darf ausschließlich die zu dieser Tätigkeit qualifizierte Firma (siehe die allgemeinen Handelsbedingungen) installieren, in Betrieb nehmen und Service durchführen. Im anderen Fall wird die Mängelrüge nicht berücksichtigt.
Falls innerhalb der Garantiefrist ein nicht fachlicher oder nicht bewilligter Eingriff des Auftraggebers oder Benutzers festgestellt wurde, ist der Lieferant nicht verpflichtet, die Mängelrüge zu akzeptieren.
Lieferantenpflichten:
- der gegebenen Situation gegenüber dem Auftraggeber ein neues fehlerfreies Teil unbedingt anzuliefern
- dem Auftraggeber ein Grundberatungsservice zu leisten
- Der Lieferant gewährt Garantie nur für das angelieferte Teil oder für den Bestandteil des Kühlsystems, das der Gegenstand der Bestellung oder des Vertrages ist. Die Garantie bezieht sich nicht auf das übrige Material, das für die Reparatur im Rahmen des Einhaltens des Technologieverfahrens nötig ist, auf den Serviceeinsatz und auf die Reisekosten, und von Lieferanten wird es nicht akzeptiert.
- Das reklamierte Teil aufgrund des ausgefüllten Reklamationsprotokoll zu überprüfen (Ausgabedatum, Richtigkeit der Platzierung des Teils im System, technologisches Verfahren) und den Auftraggeber über den Reklamationszustand zu benachrichtigen.
Falls das Reklamationsverfahren an eine andere Seite weiter geleitet wurde (auswärtiger, einheimischer Hersteller), muss der Auftraggeber mit dieser Situation bekannt gemacht werden und die Mängelrügeordnung von diesem Hersteller akzeptieren.
Auftraggeberpflichten:
- falls den Auftraggeber einen Mangel findet, informiert er umgehend den Lieferanten über Problem und Zustand des reklamierten Teiles
- Der Auftraggeber füllt auf lesbare Weise das „Reklamationsprotokoll“ aus (das Formular kann unter www.chsjedlicka.cz gefunden werden) und sendet das Protokoll zusammen mit dem beschädigten Teil an den Lieferanten zur Überprüfung. Der Auftraggeber muss gleichzeitig eine Rechnungskopie senden, die beweist, wann das reklamierte Teil von dem Lieferanten gekauft wurde.
- Der Auftraggeber akzeptiert das Reklamationsverfahren des Lieferanten oder der Firma, an den/die die Reklamation weiter geleitet wurde (auswärtiger, einheimischer Hersteller).

zakaznicky-servis/protokol-reklamacni-chsj.pdf